Verminderung der Sehfähigkeit bis hin zur Unfähigkeit des Sehens (Blindheit). In Europa ist etwa einer von 1 000 Menschen blind.
Gesetzliche Rahmenbedingungen: Im gesetzlichen Sinne besteht Blindheit, wenn die Sehschärfe des besseren Auges nicht mehr als 1/50 der normalen Sehschärfe beträgt oder schwere sonstige Sehstörungen vorliegen wie z. B. starke Gesichtsfeldeinschränkung. Hochgradige Sehbehinderung liegt vor bei einer Sehschärfeminderung auf Werte zwischen 1/50 und 1/20 der normalen Sehschärfe, immer noch wesentliche Sehbehinderung bei einer Sehschärfe von 1/20 bis 1/3. Bei einseitiger unkomplizierter Erblindung wird eine Behinderung von 25 %, bei zusätzlicher Entstellung oder Verlust des Auges von 30 % anerkannt.
Ursache: Meist wird eine Sehbehinderung im Lauf des Lebens erworben. Die häufigsten Ursachen sind in Europa grüner Star, Diabetes mellitus in fortgeschrittenem Stadium, degenerative Veränderungen des gelben Flecks der Netzhaut (Makuladegeneration) und Entzündungen der Aderhaut und/oder Regenbogenhaut (Uveitis). In Ländern mit schlechtem hygienischen Standard und ungenügender ärztlicher Versorgung kommt es auch aufgrund von Infektionen mit gewissen Bakterien (Trachom) oder Würmern (Onchozerkose) sowie grauem Star zur Erblindung. Fälle von angeborener Blindheit sind in Europa eher selten und können auf Infektionen im Mutterleib wie Röteln oder Toxoplasmose zurückgehen. Bei der psychogenen oder funktionellen Blindheit handelt es sich um eine psychische Störung, bei der Auge und Sehbahn völlig intakt sind. Die Pupillenverengung bei Lichteinfall ist erhalten. Diese Funktion ist auch erhalten bei der sog. Seelenblindheit (visuelle Agnosie), bei der die Betroffenen trotz intaktem optischen System faktisch blind sind, weil optische Sinneseindrücke aufgrund einer Schädigung des zentralen Nervensystems nicht richtig ausgewertet werden (z. B. nach Schlaganfällen).
Behandlung: Eine hochgradige Sehbehinderung ist meist ein abgeschlossener, auch durch moderne medizinische Methoden nicht mehr zu behebender Zustand; nur unter bestimmten Voraussetzungen können Operationen wie »Laserung« oder Hornhautverpflanzung eine Besserung bewirken. Auch Versuche mit Netzhautimplantaten zur Behandlung von Netzhauterkrankungen werden unternommen. Im Vordergrund stehen bei der Behandlung deshalb Maßnahmen, um den verlorenen Sehsinn durch verstärkten Gebrauch und Schulung der übrigen Sinne, v. a. des Gehörs (Schallreflexion an Gegenständen, »Fernsinn«) und des Tastsinns, auszugleichen. Ergänzend können Übungen zur Erhöhung der Konzentration und Verbesserung des Gedächtnisses bei der Bewältigung des Alltags helfen.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 30.01.2012
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