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Arzneimittelexanthem

Arzneimittelexanthem,
Arzneiexanthem:

Ausschlag an Haut und Schleimhäuten als Nebenwirkung nach Einnahme von Medikamenten. Das Arzneimittelexanthem kann bei Überempfindlichkeit bereits durch Gabe kleinster Mengen ausgelöst werden (allergisch bedingt). Seltener tritt es in direkter Abhängigkeit von der Dosis der verabreichten Substanz auf (toxisch bedingt).

Befund: Beim allergisch bedingten Arzneimittelexanthem kommt es zum Hautausschlag mit Rötung, Quaddeln, Bläschen, Blasen, Papeln und Knoten, die meist symmetrisch auftreten und oft den ganzen Körper betreffen. Besonders häufig finden sie sich an Unterschenkeln, Streckseiten der Arme und Beine sowie an Hautarealen mit gestörter Durchblutung (z. B. an den Füßen). Oft besteht Juckreiz. Bei erstmaliger Einnahme des auslösenden Medikaments zeigt sich das Arzneimittelexanthem meist nach 7–12 Tagen, bei schon bestehender Allergie bereits innerhalb von 48 Std. Beim toxisch bedingten fixen Arzneimittelexanthem tritt ein einzelner, markstückgroßer, scharf begrenzter, blauroter Herd auf, in dessen Bereich sich die Haut blasig ablösen kann. Besonders häufig kommen solche Hauterscheinungen im Mund-, Anal- und Genitalbereich sowie an den Händen vor. Diese Form heilt nach Absetzen des auslösenden Medikaments nur sehr langsam ab und tritt bei erneuter Gabe des Auslösers an der gleichen Hautstelle wieder auf. Eine lebensbedrohliche Sonderform der allergisch-toxischen Arzneimittelreaktion ist das Lyell-Syndrom. Da bei allergischen Reaktionen auf Arzneimittel nicht nur die Haut, sondern auch weitere Organe wie Bronchien oder Kreislaufsystem betroffen sein können, ist sofort der Arzt zu verständigen.

Behandlung: Die wichtigste Maßnahme ist das Absetzen des auslösenden Arzneimittels. Je nach Schwere und Ausdehnung des Hautausschlags werden zusätzlich antiallergisch wirkende Medikamente wie z. B. Kortison auf die Haut aufgetragen oder innerlich verabreicht.


Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.

Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 01.12.2011

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